Eine wahre Geschichte — und genau die Klausel, die sie verursacht hat
„Ich habe im Januar 776 € bezahlt. Im Juli am Flughafen gaben sie mir das Auto nicht.“
Ein Reisender buchte Monate im Voraus einen Sommermietwagen bei Cael — 776 €, im Voraus bezahlt, inklusive SCDW-Paket mit 0 € Selbstbeteiligung. Zahlung bestätigt, Buchung bestätigt, fertig.
Am Schalter in Lissabon kam die Überraschung: Die AGB von Cael verlangen für die Kaution eine physische Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers — immer, auch mit dem Paket mit 0 € Selbstbeteiligung. Er hatte nur eine Debitkarte. Und der Vertrag kennt keine Gnade: Ohne Kreditkarte am Schalter gilt die Buchung als No-Show, ohne Erstattung (Klausel 12.2).
Was blieb? Noch am selben Tag aktiv per E-Mail stornieren (niemals einfach weggehen), danach ein Chargeback über die Bank — die 120-Tage-Frist läuft ab dem geplanten Mietdatum, nicht ab dem Zahltag. Das Geld zurückzuholen ist ein Kampf; die Situation zu verhindern ist eine einzige E-Mail.
Ihnen passiert das nie, wenn Sie vor dem Bezahlen eine Sache prüfen: welche Karte für die Kaution verlangt wird.